AGB

Die nachfolgenden Bedingungen beschreiben die Vereinbarung zwischen dem Nutzer (bzw. „Ihnen“) und der Charter Agentur Soul Sailing Charter (Vertreten durch: Uwe Dierks – Einzelkaufmann – Zachertstraße 67 – 10315 Berlin – USt-IdNr. DE306448708). Bevor Sie diese Webseite benutzen und/oder die von Soul Sailing Charter angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen, lesen Sie bitte die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“).

 

§ 1 Anerkennung der Nutzungsbedingungen sowie möglicher zukünftiger Änderungen

DIE AGENTUR DARF DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GELEGENTLICH ABÄNDERN. KUNDEN WERDEN IM VORAUS INFORMIERT UND ERHALTEN DIE MÖGLICHKEIT, IHREN VERTRAG AUFZULÖSEN. WENN SIE IHREN VERTRAG NICHT AUFLÖSEN, WERDEN DIE ABGEÄNDERTEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GÜLTIG. SIE KÖNNEN DIE NEUESTE FASSUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZU JEDER ZEIT UNTER https://soul-sailing-charter.com/index.php/agb/ EINSEHEN.

DURCH DIE NUTZUNG DIESER SEITE BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE AN ALLE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IN DER NEUESTEN FASSUNG DIESER VEREINBARUNG, SOWIE JEGLICHE RICHTLINIEN UND REGELN, DIE AUF DIESER SEITE VERÖFFENTLICHT WERDEN, GEBUNDEN SIND. WENN SIE SICH NICHT BEREIT ERKLÄREN AN DIESE VEREINBARUNG GEBUNDEN ZU SEIN, IST IHNEN DIE NUTZUNG DIESER WEBSEITE UNTERSAGT.

 

§ 2 Vertragspartner 

  1. Der Chartervertrag wird zwischen der Charterfirma (Vercharterer) und dem Charterer (Kunden) unter Vermittlung der Agentur geschlossen. 
  2. Die Agentur vermittelt vorliegend Charterleistungen an Charterer (Kunden). Für Probleme mit den gecharterten Wasserfahrzeugen haftet zwar grundsätzlich nur der Vercharterer, dennoch bietet die Agentur bei der Behebung etwaiger Mängel dem Kunden (Charterer) ihre vollste Unterstützung an. 
  3. Eine Reservierung (Option) wird zwischen dem Vercharterer und dem Charterer (Kunden) abgewickelt und unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vercharterers. Die Agentur übernimmt keine Haftung für solche Transaktionen. Im Falle, dass es erwünscht ist, wird die Agentur jegliche Buchungsanfragen oder sonstige Anfragen, die von Charterern (Kunden) gestellt werden, annehmen und an den jeweiligen Vercharterer weiterleiten.
  4. Die Agentur ist kein Vertreter oder Beauftragter des Vercharterers. Die Aufgabe der Agentur ist es den Charterer (Kunden) zu beraten und zwischen dem Vercharterer und dem Charterer zu vermitteln. Jegliches Abkommen über Buchungen gilt ausschließlich zwischen dem Vercharterer und Charterer (Kunde). Es ist anerkannt, dass die Agentur an diesem Abkommen nicht beteiligt ist und nicht an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden ist. 

 

§ 3 Vertragsschluss, Zahlung, Zahlungsverzug, Rücktritt 

  1. Der Vertrag zwischen dem Vercharterer und dem Kunden kommt durch Angebot des Kunden (Angebot) und Buchungsbestätigung durch die Agentur (Annahme) zustande. 
  2. Es gelten die im Vertrag ausgewiesenen Zahlungsfristen für Anzahlung und Restzahlung. Der Zahlungseingang hat innerhalb der angegebenen Fristen zu erfolgen. Sollte der vereinbarte Zahlungszeitpunkt vom Kunden nicht eingehalten werden, befindet er sich automatisch ohne Mahnung durch die Agentur oder den Vercharterer mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug.
  3. Mit Abschluss des Chartervertrages in Schriftform oder im Wege des Fernabsatzes (telefonisch, E-Mail) schuldet der Charterer der Agentur eine Provisionszahlung.
  4. Der Charterer (Kunde) hat, sofern es nicht anders im Chartervertrag ausgewiesen ist, gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, da es sich vorliegend um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
  5. Sofern nicht anders im Chartervertrag beschrieben, ist der Rücktritt des Charterers (Kunden) wegen einer mangelhaften Yacht ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist. Dies ist insbesondere bei Bagatellschäden oder geringfügigen Abweichungen zwischen dem von der Agentur angebotenen Boot und dem tatsächlich vercharterten Boot der Fall.

 

§ 4 Pflichten des Vercharterers 

  1. Der Vercharterer hat das Recht und die Pflicht, ein separates Abkommen mit dem Charterer (Kunden) einzugehen, in dem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dienstleistungen des Vercharterers festgelegt werden. Die Agentur ist an diesem Abkommen nicht beteiligt und ist nicht an dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen gebunden.

 

§ 5 Der Charterer sichert zu und verpflichtet sich wie folgt: 

  1. Eine geschäftsfähige Person über dem Alter von 18 Jahren zu sein und alle persönlichen Informationen seines/ihres Wissens nach wahr angegeben zu haben. Der Charterer erklärt und gewährleistet, dass er/sie gesetzlich ermächtigt ist im eigenen Namen, oder im Auftrag von Vertretern oder Beauftragten, die in seinem/ihren Namen handeln, ein Abkommen mit einem spezifischen Vercharterer einzugehen.
  2. Mit Abschluss des Chartervertrages in Schriftform oder im Wege des Fernabsatzes (telefonisch, E-Mail), dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vercharterers gelesen und anerkannt hat. Demzufolge ist der Charterer durch Abschluss des Chartervertrags an die individuellen Bedingungen hinsichtlich Zahlung, Stornierung und andere zusammenhängende Angelegenheiten gebunden. 
  3. Die Grundsätze der guten Seemannschaft an Bord der gecharterten Yacht zu befolgen.
  4. Die Seemannschaft zu beherrschen und ausreichende Erfahrungen in der Führung einer Yacht zu besitzen bzw. einen verantwortlichen Skipper mit diesen Eigenschaften zu stellen. Ist der Charterer oder sein Skipper nicht im Besitz des erforderlichen Führerscheins oder Befähigungsnachweises für das Führen der Yacht in der vereinbarten Bootsklasse oder hat er den Charterpreis nicht wie vereinbart gezahlt, behält sich der Vercharterer vor, vom Chartervertrag zurückzutreten und die Übergabe der Yacht zu verweigern oder einen Skipper im Namen und auf Kosten des Charterers zu stellen.

 

§ 6 Datenschutz

  1. Jegliche datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen sind in der Datenschutzerklärung unter https://soul-sailing-charter.com/index.php/datenschutz/ einzusehen. Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigen Sie auch die zur Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung.

 

§ 7 Haftung des Vercharterers 

  1. Der Vercharterer haftet den im Chartervertrag (geschlossen zwischen Charterer und Vercharterer) geregelten Bestimmungen entsprechend. 

 

§ 8 Haftung der Agentur 

  1. Die Agentur haftet als Vermittler nur für grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtenverstoß bei der Vermittlungsleistung.
  2. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Abweichungen zwischen den auf den Unterlagen verwendeten Modellfotos und dem tatsächlich vercharterten Boot, sofern sich hieraus nur unerhebliche Abweichungen bei Ausstattungsextras, dem Baujahr und ähnlichem ergeben. 
  3. Die Agentur ist nicht verantwortlich oder haftbar für Änderungen, die aufgrund von Naturkatastrophen, Kriegsgefahr, Wetterkonditionen, Arbeitskämpfen oder ähnlichen Fällen, auf die wir keinen Einfluss haben, hervorgerufen wurden.

 

§ 9 Haftung des Charterers

  1. Sofern der Charterer die Charter nicht antritt, gleich aus welchem Grund, haftet er entsprechend der Vorgaben des Chartervertrags. Dies gilt auch, wenn der Charterer erkrankt ist oder verspätet anreist. Es wird dem Charterer dringend empfohlen, eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.
  2. Die Selbstbeteiligung pro Schadenfall ist vom Charterer zu tragen und kann von der geleisteten Kaution abweichen. Schäden und Verluste werden mit der Kaution verrechnet. Etwaige nicht durch die Kaution oder Versicherung gedeckte Schäden sind dem Vercharterer unverzüglich zu ersetzen. Näheres ist dem jeweiligen Chartervertrag zu entnehmen. Der Abschluss einer erweiterten Skipperhaftpflichtversicherung (welche Crew Haftpflicht untereinander und Ersatz von Schäden an der gecharterten Yacht bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit regelt) und einer Folgeschadenversicherung wird dringend empfohlen.

 

§ 10 Nebenabreden

  1. Mündliche Zusagen und Nebenabreden wie beispielsweise die Verlängerung der Charterzeit sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Vercharterer bzw. der Agentur wirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erteilt.
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen. Die Parteien vereinbaren, unwirksame Regelungen durch möglichst nahekommende wirksame Regelungen zu ersetzen. 

 

§ 11 Gerichtsstand und Rechtswahlklausel 

  1. Sofern der Charterer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wird für sämtliche Streitigkeiten zwischen der Agentur und dem Charterer aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand und deutsches Recht vereinbart.

 

INDEM SIE DIESE WEBSEITE ODER DIE AUF IHR ERHÄLTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN NUTZEN BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESE VEREINBARUNG VOLLSTÄNDIG GELESEN HABEN UND DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN. WENN SIE DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN VERLASSEN SIE BITTE DIESE SEITE.

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